Der SPARTAG am Freitag ist wieder möglich (2. Rute frei). Der Spartag gilt allerdings nicht, wenn der Freitag auf einen „Feiertag“ fällt oder bei entsprechenden Sonderbesätzen.

Voraussetzung ist jedoch,

1. dass die 2. Rute nicht weiter als max. 6 m entfernt sein darf zur 1. Rute,

2. dass das Verlassen des Angelplatzes mit der 1. oder 2. Rute nicht erlaubt ist, es sei denn, der Angler wechselt seinen Angelplatz mit seiner kompletten Angelausrüstung und überlässt diesen einem anderen Angler.